Alltagsbegleitung

Anerkanntes Unterstützungsangebot von Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Alltag nach §45 a SGB XI

Mein Angebot richtet sich an Pflegebedürftige und pflegende Personen im ambulanten und teilstationären Bereich. Hier wende ich mich mit meinem Unterstützungsangebot an beide Zielgruppen.

Ich...

… unterstütze dabei, die eigene Lebensqualität (wieder) zu verbessern

… leiste Gesellschaft (Gespräche, Gesellschaftsspiele etc).

… begleite zu Spaziergängen und Ausflügen

… biete ein „offenes Ohr“ (auch biographische Themen und Trauer)

… erledige auf Wunsch Schreibarbeiten / Korrespondenz

… unterstütze bei Behördenangelegenheiten

Reinigungsarbeiten sowie haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Wäsche waschen, Zubereitung von Mahlzeiten, Gartenarbeiten etc). sind ausgeschlossen.

Basis meiner Tätigkeit in der Alltagsbegleitung ist eine schriftliche Vereinbarung.

Bei Vorliegen eines Pflegegrades (1-5) sind meine Leistungen grundsätzlich über den Entlastungsbetrag von derzeit 125,- € (ab Januar 2025: 131,- €) mit der Pflegekasse abzurechnen. Hier berate ich Sie gern.

Sie erreichen mich unter